FAQ

FAQ – häufig gestellte Fragen

Wer zahlt den durch die Trocknung verbrauchten Strom?
Grundsätzlich erstellen wir mit Rechnungsstellung zu jeder Trocknung ein Stromverbrauchsprotokoll. Dieses Protokoll erhalten die Mieter und die Eigentümer/Hausverwaltungen gleichermaßen. Als Mieter dient Ihnen der Nachweis zur Vorlage/Mitteilung an Ihren Energieanbieter. Den finanziellen Ausgleich erhalten Sie dann von Ihrem Vermieter/Hausverwaltung/Versicherung erstattet oder in Ausnahmefällen durch uns im Auftrag Ihrer Hausverwaltung. 

Wie lange dauert die Trocknung?
Darüber kann man keine pauschale Aussage treffen, da die Trocknungsdauer von vielen Faktoren abhängig ist. Durchschnittlich sollte man aber eine Trocknungsdauer von mindestens 14 Tagen einplanen.

Können Sie auch direkt mit der Versicherung abrechnen?
Wenn uns eine vollständig ausgefüllte, unterschriebene Abtretungserklärung vorliegt, übernehmen wir gern die Formalitäten mit Ihrer Versicherung und rechnen gern direkt mit der Versicherung ab. Andernfalls erfolgt die Abrechnung mit Ihnen als Vermieter/Hausverwaltung/Eigentümer und Sie müssen die Rechnung bei der Versicherung einreichen, zur Erstattung Ihrer Kosten. 

Ist es möglich während der Trocknung die Fenster zu öffnen?
Nein, die Fenster sollten geschlossen bleiben. Je nach Wetterlage sollte aber 1-2mal täglich gelüftet werden.

Können die Kondenstrockner im Dauerbetrieb und ohne Aufsicht arbeiten und betrieben werden?
Ja, die Kondenstrockner schalten sich nach Erreichen des Füllstandes im Auffangbehälter automatisch ab.

Leiden meine Holzmöbel unter der Trocknung?
Ja, Echtholzmöbel sollten daher aus den zu trocknenden Räumen entfernt werden.

Wie ist der Ablauf im Falle eines Wasser-, Brand-, oder Schimmelschadens?
Ein Schema zum Sanierungsverlauf finden Sie hier.